Durch neue artgerechte Ausbildungsmethoden entstand so ein Sport, der höchste Anforderungen an Hund und Hundeführer/in stellt.
Die Bezeichnung “Gebrauchshunde”-Sport stellt keine Rassen-Auswahl dar, sondern ergibt sich aus den früheren Aufgabenstellungen. Jeder Hund, der die benötigten körperlichen und geistigen Fähigkeiten mitbringt kann in dieser Sportart ausgebildet werden.
Die IGP (Internationale Gebrauchshundeprüfung) setzt sich aus drei Bereichen zusammen:
A – Fährte
B – Unterordnung
C – Schutzdienst
Abteilung A – Fährtenarbeit
Bei der Fährtenarbeit muss der Hund in einem Gelände (z.B. Acker oder Wiese) durch den Einsatz seines Geruchsinns Gegenstände finden und den erfolgreichen Fund seinem Hundeführer durch ein entsprechendes Verhalten anzeigen.
Abteilung B – Unterordnung
Die Unterordnung oder der Gehorsam sind die Grundlage der gesamten Ausbildung eines Hundes. Sie ist die Erweiterung der Ausbildung zum Begleithund.
Abteilung C – Schutzdienst
Bei der Ausbildung im Schutzdienst wird der vorhandene Spieltrieb des Hundes genutzt und gezielt eingesetzt. Der Hund lernt unter extremen Bedingungen auf die Hörzeichen seines Hundeführers zu reagieren.
Die Abteilungen A, B und C werden in den IGP-Stufen I bis III immer anspruchsvoller.
Ein Hundeführer mit einem gut ausgebildeten Hund wird in der Öffentlichkeit positiv auffallen.
Ansprechpartner IGP
Trainer
Frank Baumgart / Stellvertreter Axel Buchhorn
Momentan Aufnahmestopp!
Übungszeiten
Unterordnung/Schutzdienst mittwochs ab 18:00 Uhr - offen
Unterordnung/Schutzdienst samstags ab 15:30 Uhr - offen
Fährten nach Absprache
Vorraussetzungen: Grundgehorsam